Übersetzungsnormen

Vertrauen ist bei Übersetzungsaufträgen wichtig. Doch dieses Vertrauen muss auch auf soliden Füßen stellen. Damit sie sich auf die Qualität unserer Übersetzung verlassen können arbeiten wir ,auf Wunsch, nach der DIN EN 15038. Hierbei handelt es sich um eine europäische Norm für Übersetzungsdienstleister. Die Norm regelt nicht nur die Qualität der Übersetzung selbst, sondern sie legt auch Wert auf Qualitätssicherung und Rückverfolgbarkeit. Die Norm stellt Ansprüche an den Übersetzungsdienstleister hinsichtlich des Personals genauso wie hinsichtlich der technischen Ressourcen des Unternehmens. Auch die vertraglichen Modalitäten bei einem zertifizierten Übersetzungsdienstleister sind geregelt. DIN EN 15038 ist im Jahr 2006 in Kraft getreten und gilt für die gesamte europäische Union. (inklusive Norwegen und Schweiz) Um EU Normgerechte Übersetzungen anbieten zu können, muss ein Dienstleister sich prüfen lassen. Diese Prüfung wird in regelmäßigen Intervallen wiederholt um die Qualitätsmerkmale gleichbleibend verwirklicht zu sehen.
Wichtigster Punkt der Norm ist, dass der Korrekturleser nicht dieselbe Person sein darf wie der Übersetzer. Dies ist ausdrücklich eine Mindestanforderung. Auf Wunsch können auch mehrere Korrekturleser den Text überprüfen. Es ist auch möglich die Korrektur zu teilen, wenn ein Korrekturleser nicht alle nötigen Kompetenzen besitzt. Der Übersetzer selbst kontrolliert zuerst nach dem Anfertigen seiner Übersetzung seinen Text. Danach liest eine zweite Person (oder mehrere) den Text Korrektur. Dabei wird vor allem verlangt, dass der Übersetzungstext mit dem originalen Ursprungstext verglichen wird. Die Übersetzung soll dann auch auf die Zieltauglichkeit geprüft werden. Der Lektor ist dazu angehalten Korrekturvorschläge anzubringen.
Der Übersetzer, der einen Text nach DIN EN 15038 übersetzt, muss auch einige berufliche Anforderungen erfüllen. Diese drei Anforderungen, von denen mindestens eine erfüllt sein muss, betreffen die Ausbildung des Übersetzers. Zur Übersetzung nach der europäischen Norm berechtigt entweder ein Hochschulabschluss in der betreffenden Sprache (oder ein vergleichbarer Abschluss), eine vergleichbare Ausbildung in einem anderen Fachbereich mit zwei Jahren dokumentierter Übersetzungserfahrung oder aber fünf Jahre dokumentierte und professionelle Übersetzungserfahrung.
Die Europäische Union setzt aber auch Ansprüche an den Korrekturleser. Dieser muss außer einer der drei Voraussetzungen des Übersetzers noch Erfahrung als Übersetzer im fraglichen Fachbereich besitzen. Dies ermöglicht es Fehlerquellen zu beheben, wenn der Übersetzer im betreffenden Fachbereich nicht zu 100 % firm ist.
Schließlich werden in der Norm noch Sonderdienstleistungen erwähnt, die der Kunde zusätzlich wünschen kann. Beispiele sind die vereidigte Übersetzung, die Erstellung und Verwaltung von Terminologiedatenbanken oder die fachliche Prüfung. Auch diese Sonderdienstleistung können sie gerne für ihren Übersetzungsauftrag in Anspruch nehmen. Bitte informieren sie uns hier bei einem Planungsgespräch rechtzeitig.